So funktioniert es

Unser Service für Sie: Online. Schnell. Einfach.

1. Sie sind Zeuge einer Ordnungswidrigkeit geworden

Sie haben eine Ordnungswidrigkeit beobachtet. Dabei wurden Sie oder andere Personen gestört, behindert oder sogar gefährdet. Sie möchten, dass der Vorfall durch eine Behörde geprüft und verfolgt wird und das der Verursacher dazu Stellung nehmen muss. Falls es sich tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, soll sich der Verursacher dafür verantworten und ein Bußgeld zahlen. Sie möchten, dass die Anzeige professionell formuliert wird und alle nötigen Informationen für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit enthält. 

Dann haben Sie die Möglichkeit eine professionell formulierte Anzeige und die Kontaktdaten der zuständigen Behörde durch ordnungsiwdrigkeit-anzeigen.de zu erhalten. Auf Wunsch zeigen wir die Ordnungswidrigkeit kostenlos für Sie an.

2. Sie wählen die zutreffende Ordnungswidrigkeit aus

Handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit? Dann klicken Sie im Menü auf "Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen" und wählen die zutreffende Kategorie. In der Kategorie wählen Sie die von Ihnen beobachtete Ordnungswidrigkeit aus.

Alternativ können Sie die Suchfunktion oben rechts auf der Seite nutzen und ein passendes Stichwort für die von Ihnen gesuchte Verkehrsordnungswidrigkeit eingeben.

Falls Sie auch dort nicht die passende Ordnungswidrigkeit finden, nutzen Sie "Andere Ordnungswidrigkeit anzeigen".

Handelt es sich nicht um eine Verkehrsordnungswidrigkeit? Wenn Sie eine andere Ordnungswidrigkeit anzeigen möchten, nutzen Sie "Andere Ordnungswidrigkeit anzeigen".

3. Sie geben alle notwendigen Informationen zur Ordnungswidrigkeit an

Wenn Sie die passende Ordnungswidrigkeit ausgewählt haben, benötigen wir noch einige Informationen von Ihnen. Damit stellen wir sicher, dass der Vorfall von den Behörden ernst genommen wird und bearbeitet werden kann. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der von Ihnen beobachtete Vorfall auch zu einem Bußgeld für den Verursacher führt.

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden. Eine möglichst genaue Schilderung des Sachverhalts ist nicht zwingend notwendig. Allerdings hilft sie den Behörden sehr dabei, den Vorfall richtig einzuordnen. Genauso verhält es sich mit Bildern und Videos. Falls der Verursacher die Tat abstreitet, können Foto- und Videomaterial als wertvolle Beweise dienen.  

4. Wir formulieren eine Anzeige zum Festpreis

Wir kennen die Voraussetzungen für die Einleitung von Bußgeldverfahren durch die Verwaltungsbehörden. Wir sorgen dafür, dass die Verfolgung nicht an einer Formalie scheitert. Falls wir Rückfragen haben, melden wir uns bei Ihnen. Wenn alles vorliegt, erhalten Sie auf Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen eine professionell vorformulierte Anzeige, die alle nötigen Details für die Verwaltungsbehörden enthält. Außerdem suchen wir aus den zahlreichen Bußgeldstellen in Deutschland die für Ihren Fall zuständige Bußgeldstelle. Sie erhalten von uns die vorformulierte Anzeige per E-Mail innerhalb von 48 Stunden. Diesen Service erhalten Sie zum Festpreis von 29,00€. Es fallen zu keinem Zeitpunkt Folgekosten an. 

5. Auf Wunsch reichen wir die Anzeige bei der zuständigen Bußgeldstelle kostenlos ein

Auf Wunsch zeigen wir die Ordnungswidrigkeit bei der zuständigen Bußgeldstelle kostenlos für Sie an. Sie können sich die Anzeige also vorher in Ruhe anschauen. Ohne Ihre ausdrückliche Aufforderung geben wir die Anzeige nicht an die Behörde weiter.

Sie können es also auch vorerst dabei belassen, wenn Sie die Anzeige noch nicht erstatten möchten. Außerdem können Sie die Anzeige auch selbst einreichen. Die entsprechenden Kontaktdaten haben Sie von uns erhalten.

Hinweis: ordnungswidrigkeit-anzeigen.de erstattet die Anzeige nur, wenn Sie sich dazu bereit erklären der Behörde für Nachfragen zur Verfügung zu stehen und Ihre Aussage im Zweifelsfall auch vor Gericht wiederholen. Dies dient dazu, dass der Vorfall auch geahndet werden kann und nur Vorfälle angezeigt werden, bei denen Menschen gestört, behindert oder gefährdet worden sind.

Sind noch Fragen offen, dann schauen Sie gerne in unsere FAQ - Häufig gestellte Fragen oder kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

6. Die Behörde prüft den Anfangsverdacht und entscheidet über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens

Sobald die Anzeige der zuständigen Behörde vorliegt, wird die Ordnungswidrigkeit dort weiter bearbeitet. Sollten alle Voraussetzungen für eine Verfahrenseinleitung erfüllt sein, von denen wir einen überwiegenden Teil bereits vorgeprüft haben, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie beginnt dann mit der Aufnahme von Ermittlungen zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit.

7. Im Idealfall erhält der Verursacher einen Bußgeldbescheid

Sollten keine Gründe gegen die weitere Verfolgung sprechen, erhält der Verursacher entweder zunächst einen Anhörungsbogen, um zum Sachverhalt Stellung nehmen zu können, oder gleich einen Bußgeldbescheid.